Bei der Betreuungsform des Erziehungsbeistandes; Betreuungshelfers handelt es sich um eine der grundlegenden Regelleistungen im ambulanten Hilfespektrum. In den verschiedensten Bereichen des täglichen Lebens werden Alleinerziehende, Jugendliche und junge Erwachsene je nach im Hilfeplan festgesetzten pädagogischen Auftrag durch den Helfer des Trägers unterstützt. Als kontinuierliche Bezugsperson schaffen die Helfer Vertrauen zu den Klienten und stärken ihre Ressourcen.
Gesetzliche Grundlagen: §30 SGB VIII
Lebenssituation und Perspektive als Ausgangspunkt erörtern
Entwicklungsprobleme bewältigen
Anleitung autonomen Handelns innerhalb individueller Möglichkeiten
Sozial- und Leistungsverhalten stabilisieren
Unterstützung von Alleinerziehenden, Jugendlichen oder jungen Erwachsenen
Tragfähige, verlässliche Beziehungen innerhalb der Familie aufbauen und stärken