Die Inklusionsbegleitung ist eine Einzelfallhilfe für Kinder und Jugendliche. Diese Hilfe findet zum Großteil im Klassenzimmer statt. Diese Hilfe wird angeregt, wenn ein Kind oder Jugendlicher besondere Bedürfnisse im Kontext: Lernen, Verhalten, Kommunikation und Alltagsbewältigung hat und hierbei unterstützt werden muss.
Das allgemeine Ziel des Einsatzes unserer Inklusionsbegleitung ist es, eine Selbstständigkeit des Kindes im Schulalltag zu erreichen.
Gesetzliche Grundlage: §35a SGB VIII